Wann können Sie umschulden, wann macht es Sinn?

Zum Ende der Zinsbindung

Wenn bei Ihrem Baukredit die Zinsbindung endet, können Sie problemlos Ihren Kreditgeber wechseln. Hausbanken kommen dann häufig mit dem Argument, bei einer Umschuldung würden durch den Bankenwechsel hohe Gebühren anfallen und der Aufwand wäre gewaltig. Tatsächlich liegen die Kosten meist weit unter dem, was Sie sparen können. Damit Sie nicht unnötig unter Zeitdruck geraten, sollten Sie die Anfrage mindestens 3 Monate vor Ablauf einer bestehenden Zinsbindung starten. 

Forwarddarlehen

Die Zinsbindung Ihres bestehenden Darlehens läuft bald aus und Sie möchten nicht riskieren, dass nach der Zinsbindungsfrist die Zinsbelastung steigt. Um dies zu umgehen, können Sie bereits heute einen Darlehensvertrag mit einem fest vereinbarten Zinssatz abschließen. Sie sichern sich somit einen günstigen Zinssatz für Ihr Darlehen, dass ihr altes Darlehen nach Auslaufen der Zinsbindung ablösen wird.
Die neue Darlehenssumme entspricht der Restschuld des alten Darlehens zum Auslauftermin. Der dafür zu zahlende Aufschlag ist derzeit sehr gering bzw. entfällt komplett.

Während der Zinsbindung

Eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung ist mühsam und durch die fällige Vorfälligkeitsentschädigung (Ausgleichszahlung für den Zinsverlust auf Bankenseite) oft auch nicht sinnvoll. Eine Ausnahme stellt die Situation bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren dar. Hier haben Sie nach deutschem Recht die Möglichkeit, dass Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen zu können (zehn Jahre nach Vollauszahlung mit einer Frist von sechs Monaten).

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